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Maskenpflicht in der Grundschule

Markgröningen, den 19. März 2021

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich den aktuellen Pressemitteilungen entnommen haben, wird es ab Montag, den 22. März 2021 auch an den Grundschulen eine Maskenpflicht geben.

Diese Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler gilt im und außerhalb des Unterrichts – in einer Übergangsphase können die Schülerinnen und Schüler noch Alltagsmasken tragen.

Eine entsprechende Anpassung der Corona-Verordnung ist gerade in der Abstimmung.

Wir wissen, dass dies -besonders für unsere kleinen Schülerinnen und Schüler- eine Belastung und Einschränkung bedeutet, aber die Maskenpflicht scheint derzeit die einzige Möglichkeit zu sein, drohenden Schulschließungen oder auch ganzen Klassen in Quarantäne vorzubeugen.

Wir werden versuchen für unsere Schülerinnen und Schüler eine zusätzliche Pause im Freien zu organisieren um dadurch eine weitere Masken-Auszeit zu ermöglichen, dies ist aber auch von unserer Raum- und Personalsituation abhängig und wird im Laufe der kommenden Woche gemeinsam besprochen und umgesetzt werden.

Auch wird in der Presse immer wieder von allgemeinen Testmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler gesprochen – dies wird von Stadt und Land organisiert und da warten wir noch auf Informationen. Derzeit werden unsere Lehrer zweimal wöchentlich in der Schule getestet, diese Testkapazität reicht jedoch nicht für Schülerinnen und Schüler aus.

Das Kultusministerium verspricht nach den Osterferien hier eine Regelung und Möglichkeit für alle Schulen zu organisieren und dementsprechende Handlungsanweisungen an Städte und Schulen weiterzugeben.

Ich hoffe sehr, dass wir mit diesen Maßnahmen dazu beitragen können, den weiteren Anstieg der Inzidenzzahlen zu verhindern und danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Ihnen allen ein gutes Wochenende.

Herzlichst

Stephanie Rosenberg

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